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Wo Angehörige der Schuh drückt ...
Unser Verein Angehörigengruppe Mittelhessen e.V. hat die Veranstaltung "Rechte und Pflichten von Angehörigen psychisch Kranker" zusammen mit der Selbsthilfekontaktstelle und dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Wetteraukreises organisiert; gefördert wurde die Veranstaltung von der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen. Von Seiten der Angehörigen wurde deutlich, dass in den Familien sehr schwierige Situationen entstehen, wenn der Betroffene sich nicht als krank empfindet, Hilfe und Behandlung ablehnt, unüberlegte und manchmal gefährliche Handlungen begeht, das Zusammenleben unerträglich wird und niemand von außen Hilfe leisten und Verantwortung übernehmen will.
Michael Goetz, Fachanwalt für Sozialrecht in Stadtallendorf, stellte in zweieinhalb Stunden die oft komplizierte Rechtslage dar und antwortete auf viele Fragen. Wo die zahlreich anwesenden Angehörigen und auch einige professionelle Helfer der Schuh drückt, wurde in den vielen Anmerkungen und Fragen deutlich.

Hier eine Auswahl an O-Tönen:

„Ich laufe von Pontius zu Pilatus und keiner will mir helfen...."
„Der Richter sprach ganze 20 Minuten mit ihm und entließ ihn dann aus der Betreuung....“
„Betreuungsrichter scheuen das Landgericht und heben Betreuungen auch gegen ärztlichen Rat auf.“
„Es bestehen extreme regionale Unterschiede bei der Einrichtung von Betreuungen. Junge und unerfahrene Richter täuschen sich oft über den Zustand eines Erkrankten. Es wäre mehr Aufklärung und Fortbildung bei Richtern und Polizei nötig.“
„Die Polizei im Wetteraukreis schreitet nicht ein, wenn es zu Übergriffen kommt. Das Gewaltschutzgesetz wird nicht umgesetzt....“
Auch zu diesen zwar seltenen, aber besonders unerfreulichen Vorkommnissen nahm Rechtsanwalt Goetz Stellung. Unter Berufung auf das Gewaltschutzgesetz können Angehörige die Polizei einschalten, betonte er, oder – wenn diese nicht tätig wird – das Amtsgericht. Das Gesetz biete, wenn es denn angewendet werde, jedenfalls bessere Schutzmöglichkeiten als früher.

"Abgeleitete Rechte"
Angehörige sind nach den Worten von Goetz gegenüber ihren volljährigen Kindern nur sehr eingeschränkt unterhaltsverpflichtet. Sie haben lediglich abgeleitete Rechte. „Echte“ Rechte hat ein gesetzlicher Betreuer, sofern ein solcher bestellt ist, sowie ein Bevollmächtigter des Erkrankten, den dieser zum Beispiel über eine Vorsorgevollmacht benennen kann. Diese Vorsorgevollmacht hat in jüngster Zeit eine Aufwertung erfahren: Sie muss von allen – etwa Ärzten, Betreuungsrichtern – beachtet werden. „Vorsorgevollmacht geht vor Betreuung“, so Goetz. Es kann für die Erkrankten, aber auch ihre Angehörigen, eine Absicherung und Beruhigung sein, in guten Zeiten eine solche Vollmacht zu verfassen, um in Krisen nicht hilflos dazustehen.
 
Das Recht auf Krankheit
Selbst wenn sie rechtlich dazu nicht verpflichtet sind, fühlen sich viele Angehörigen doch für den Kranken verantwortlich, wollen ihn vor Schaden bewahren wollen und beklagen oft bitter die mangelnde Unterstützung von außen. Dies gilt vor allem für Fälle, in denen der Erkrankte jede äußere Einmischung ablehnt und selbst nächsten Angehörigen gegenüber eine feindselige Haltung einnimmt. Zwar heißt es im Gesetz, dass Angehörige zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen einbezogen und informiert werden sollen, aber nur dann, wenn der Erkrankte nichts dagegen hat. Die Selbstbestimmung des Einzelnen ist ein herausragendes Rechtsgut und umfasst nach den Worten von Rechtsanwalt Goetz auch das Recht, auf Hilfe oder Behandlung zu verzichten, selbst wenn diese objektiv betrachtet nötig wäre. Von diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist und seine freie Willensbildung nicht möglich ist, etwa durch „eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit“, wie es im Gesetz heißt. Dies wird durch einen (Amts-)Arzt festgestellt und – wenn der Betreffende widerspricht – von einem Richter überprüft.

Anschließend ging Goetz noch ausführlich auf die sozialrechtliche Fragen ein, zum Beispiel zu Hartz IV, Grundsicherung, Einkommensgrenzen, Erwerbsminderung und Rentenbezug. Angesprochen wurde auch die Möglichkeit von Eltern, ein Behindertentestament für ein chronisch erkranktes Kind zu machen, um diesem einen Nutzen aus dem Erbteil zu sichern, auch wenn es Sozialleistungen bezieht.

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"Neue Forschungen und Therapien
bei Schizophrenie und Borderline"

Das Gehirn ist viel besser in der Lage, sich fortwährend „neu zu verschalten“, als das von der Wissenschaft früher angenommen wurde; von dieser Erkenntnis profitieren auch psychisch Kranke. Auf diese erfreuliche Tatsache verwies Professor Bernd Gallhofer, Direktor des Zentrums für Psychiatrie der Gießener Universität, in seinem Vortrag. Unter dem Titel „Bewegung hilft“ stellte Gallhofer im Hörsaal der Klinik neue Wege vor, um bei Schizophrenie-Patienten die Wahrnehmung und die geistige Leistungsfähigkeit zu verbessern.
Anschließend stellte Oberärztin Meike Hagenhoff eine an der Klinik seit einiger Zeit erfolgreich praktizierte Methode zur Behandlung von Borderline-Störungen vor.

„Borderliner“ gelten eigentlich als besonders schwierige Patienten. Aus „Rücksichtnahme“ und Furcht vor Kurzschlusshandlungen wurden die Betroffenen früher „wie rohe Eier“ behandelt, berichtete Hagenhoff, bevor sie das neue Behandlungsmodell mit dem Namen DBT erläuterte, das die therapeutische Beziehung auf eine völlig neue Grundlage stellt. Hagenhoff betrachtet sich und das klinische Team als eine Art „Coach“, um Patienten zu trainieren, ihre extreme innere Spannung in den Griff zu bekommen. Es ist eine Therapie auf Augenhöhe mit festen Regeln, die für alle gelten – auch für die Therapeuten. DTB  heißt Dialektisch-behaviorale Therapie und kam in den 90er Jahren aus den USA.  Sie vereint Elemente aus unterschiedlichen psychotherapeutischen und geistigen Strömungen zu einem Gesamtkonzept, das inzwischen gut etabliert ist.
Folien zum Vortrag können Sie hier herunterladen!

Auch für Patienten mit Schizophrenie stellt sich die Therapie heute breiter auf als noch vor ein paar Jahren. Dazu Professor Gallhofer: „Medikamente alleine reichen nicht.“ Sie lindern zwar bestimmte Symptome wie Wahnerleben oder Halluzinationen, sind jedoch weniger wirksam gegen krankheitsbedingt beeinträchtigte geistige Leistungsfähigkeit und haben oft belastende Nebenwirkungen. Die Forschung sucht daher nach Wegen, das „schizophrene Rauschen“ im Gehirn der Erkrankten zusätzlich zur medikamentösen Behandlung zu beeinflussen und krankheitsbedingte Beeinträchtigungen der Wahrnehmung zu lindern.

Ein geeignetes Mittel dazu ist offenbar körperliches Training. Wie in Studien nachgewiesen wurde, verbesserten sich die Hirnfunktionen, insbesondere das Gedächtnis, nach mehrwöchigen strammen Ausdauersportprogrammen oder regelmäßigen Aktivitäten auf dem Hometrainer. Was im Gehirn passiert, „kann man mit der Vergrößerung der Speicherplatte vergleichen“, erläuterte Gallhofer. An seiner Klinik wird auch ein Trainingsprogramm mit Computerspielen eingesetzt, das besonders bei den jüngeren Patienten beliebt ist. Eine Arbeitsgruppe um Bernd Hanewald, Oberarzt der Klinik, widmet sich darüber hinaus der Frage, inwieweit sich die Trainingserfolge im Alltag der Betroffenen bemerkbar machen und ob der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst wird.

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5. Angehörigentag
Schwerpunkt-Thema: ADHS
Unser 5. Angehörigentag am Freitag den 2. Juli 2010 hatte als Schwerpunkt-Thema  ADHS im Kindes- und Erwachsenenalter, landläufig bekannt unter dem Begriff Zappelphilipp-Syndrom.
In ihrer Begrüßung blickte die Vorsitzende J. Seifert auf zehn Jahre Angehörigenverein zurück und dankte für die Unterstützung, die der Verein in dieser Zeit erfahren hat. Es bleibe die Aufgabe des Vereins, den Familien mit psychisch Kranken eine Stimme zu geben, für bessere Hilfen einzutreten und zur Aufklärung und Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen beizutragen. 
Grußworte an den Verein richteten Regierungspräsident Dr. Lars Witteck, im Namen des Kreisausschusses des Landkreises Gießen der Kreisbeigeordnete Karl-Reinhard Philipp sowie Dr. Bernd Hanewald von der Psychiatrischen Universitätsklinik in Gießen, in deren Räumen die monatlichen Gruppentreffen stattfinden und wo der Verein ein kleines Büro unterhält.
Die Fachvorträge hielten Dr. Werner Rohlfing, Kinder- und Jugendarzt sowie  Psychotherapeut in Gießen und Nina Baer, Diplom-Psychologin am Zentrum für Psychiatrie der Uni Gießen. Dr. Rohlfing beschäftigte sich mit ADHS bei Kindern und Jugendlichen, Frau Baer mit den Symptomen bei Erwachsenen.
Für eine Zusammenfassung der Aussagen klicken Sie bitte hier.

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Mit fast 150 Teilnehmenden war der Angehörigentag am 26. Oktober 2007 im Bürgerhaus Giessen-Kleinlinden ein großer Erfolg. Mehr Infos und die Referate zum download finden Sie weiter unten.  
Über Bedeutung, Diagnose und Therapie der Depression sprach Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, Leiter der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Aachen (zum download der Folien seines Vortrag klicken Sie bitte hier!)

Was macht krank, was hält gesund? Vorbeugung gegen Stress, Burn-out und Depression (nicht nur) für Angehörige war das Thema von Dr. Gabriele Pitschel-Walz, Diplom-Psychologin an der Psychistrischen Klinik der Technischen Universität München. Sie erläuterte Methoden zum besseren Verständnis und Umgang mit psychischen Erkrankungen. Diplom-Sozialpädagoge Georg Grillenmeier (Darmstadt) stellte das Bündnis gegen Depression/Suizidalität vor, das in Nürnberg zu einer erheblichen Verringerung der Selbsttötungen geführt hat. Das Bündnis hat inzwischen Ableger in vielen deutschen Städten, darunter auch in Darmstadt (zum download der Folien des Vortrags klicken Sie bitte hier!).  
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Arbeit, Teilhabe, soziale Sicherung
für psychisch kranke Menschen



Referenten beim Angehörigentag v. l.
Andreas Büscher, Leonore Julius, Doris Appel und Samia Lamara

Am 18. 11. 2005 veranstaltete unser Verein den 3. Angehörigentag mit dem Schwerpunkt Arbeit mit folgenden Beiträgen:

1. Wunsch und Wirklichkeit, Integration und Teilhabe psychisch kranker Menschen (Dr. Reinhold Kilian, Dipl.Soziologe, Uni Ulm)
2. Was können wir bieten? (Andreas Büscher, Giessen, Integrationsfachdienst)
3. Angehörige beraten Betriebe – ein Projekt des Bundesverbands der Angehörigen psychisch Kranker/Familienselbsthilfe Psychiatrie     (Leonore Julius, Mainz)
4. Wovon leben ohne Job? (Samia Lamara, M.A. Dipl.Politologin, Giessen, ehrenamtlich bei der Arbeitsloseninitiative tätig)
5. Tätig, aber nicht berufstätig (Doris Appel, Frankfurt. Sozialpädagogin, ehem. Leiterin einer Ehrenamtsagentur)



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